Muß ich Einnahmen aus meiner Tätigkeit im Direktvertrieb, bzw. Strukturvertrieb versteuern?
Bei einer Selbständigkeit muss man keine zweite Lohnsteuerkarte vorlegen. Das Unternehmertum kann entweder als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit erfolgen. In aller Regel hat dann eine Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanzierung zu erfolgen. Mit dieser Form der Arbeit kann man die Arbeitszeitenregelung umgehen.